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Wichtige Hinweise zu Outdoor Erlebnissen und alpinen Aktivitäten

2 Minuten Lesezeit

Lieber Erlebnisteilnehmer,

die Sicherheit und die Gesundheit unserer Teilnehmer ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten Dir daher bezüglich der Teilnahme an unseren Outdoor Erlebnissen und alpinen Aktivitäten – nachfolgend „Reisen mit besonderen Risiken“ – beinhalten, folgende Hinweise geben, mit denen wir auch unserer Hinweis- und Aufklärungspflicht als Reiseveranstalter nachkommen und um deren Beachtung und sorgfältige Lektüre vor Deiner Buchung wir Dich höflich bitten:

1. Bei sämtlichen Aktivitäten mit besonderen Risiken ist zu beachten, dass grundsätzlich ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (z. B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Hitzeschlag, Sturz, usw.)

2. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Planung und Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Dieses Restrisiko bleibt für Dich als Teilnehmer immer bestehen.

3. Weiter ist zu beachten, dass bei Aktivitäten mit besonderen Risiken, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können.

4. Vom Teilnehmer wird daher folgendes erwartet bzw. ihm empfohlen:

5. Der Teilnehmer ist gehalten, die Erlebnis- und Leistungsbeschreibung im Internet bzw. der Reiseausschreibung und alle Hinweise zu den Anforderungen und Risiken der Aktivität sorgfältig zu lesen. Entsprechendes gilt für Hinweise, die nach der Buchung mit den Reiseunterlagen oder vor Tourenbeginn gegeben werden.

6. Der Teilnehmer soll sorgfältig, am besten in Form fachärztlicher Beratung vor der Buchung und vor Erlebnisantritt seinen Gesundheitszustand und seine körperliche und gesundheitliche Eignung überprüfen.

7. Unabhängig von im Reisepreis gegebenenfalls (siehe hierzu die Reise- und Leistungsbeschreibung) enthaltenen Versicherungen soll der Teilnehmer seinen Versicherungsschutz bezüglich Krankenversicherung, Versicherung für Bergungskosten und/oder Rücktransport sowie für Unfall und Erlebnisabbruch prüfen, sich hierzu – auch in Hinblick auf Risikoausschlüsse bereits bestehender Versicherungen – beraten lassen und alle gegebenen Versicherungsmöglichkeiten nutzen.

8. Anforderungen an die Erlebnisausrüstung sollten strikt beachtet, in Zweifelsfällen ergänzenden Rat durch den Veranstalter oder fachlich geeignete Stellen eingeholt werden.

9. Die Erlebnisvorbereitung soll sowohl hinsichtlich körperlicher Fitness, Gesundheitsvorsorge (Medikamente, Impfungen) rechtzeitig und sorgfältig durchgeführt werden.

10. Während des Erlebnisses wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt.

11. Der Teilnehmer muss seine Stellung während des Erlebnisses als die eines selbständigen Wanderers und/oder Bergsteigers begreifen und umsetzen.

12. Schließlich wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer das verbleibende Restrisiko als allgemeines Lebensrisiko akzeptiert

© Urheberrechtlich geschützt, Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München 2015

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